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   BGH, 11.02.1999 - 3 StR 607/98   

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https://dejure.org/1999,5579
BGH, 11.02.1999 - 3 StR 607/98 (https://dejure.org/1999,5579)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - 3 StR 607/98 (https://dejure.org/1999,5579)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 3 StR 607/98 (https://dejure.org/1999,5579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 180b Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Vergewaltigung; Menschenhandel

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Menschenhandel, Menschenhandel mit Zuhälterei und mit Vergewaltigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 264; ; StPO § 264 Abs. 1; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 a.F.; ; StGB § 177 Abs. 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180b Abs. 2 Nr. 1, § 177; StPO § 264 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Deshalb überschneiden sich die Ausführungshandlungen der schweren Zwangsprostitution und der Vergewaltigung und stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, NJW 1994, 1015 (zu § 181 StGB aF); Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 3 StR 607/98, NStZ 1999, 311 (zu § 180b StGB aF); vom 22. Juli 2020 - 2 StR 92/20 (zu § 232 StGB aF)), nicht aber die später verwirklichten Sexualdelikte.
  • LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der

    Anders kann dies mit der Folge tateinheitlicher Verknüpfung liegen, wenn der Täter sein Opfer vergewaltigt, um dessen Widerstand gegen die Prostitutionsausübung zu brechen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.02.1999 - 3 StR 607/98; zitiert nach beck-online ), was hier aber gerade nicht der Fall ist.
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Anders kann dies - was hier aber gerade nicht gegeben ist - mit der Folge tateinheitlicher Verknüpfung liegen, wenn der der Täter sein Opfer vergewaltigt, um dessen Widerstand gegen die Prostitutionsausübung zu brechen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.02.1999 - 3 StR 607/98 zit. nach juris).
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